Absicherung von Feuchtbiotopen

Zur Absicherung von „Feuchtbiotopen“, d.h. meist Gartenteichen, gibt es derzeit leider keine verbindlichen Vorschriften bzw. Richtlinien.  Nachfragen bei den mit dem Landesverband verbundenen Versicherungsagenturen legen jedoch die folgende Interpretation der erhaltenen Auskünfte nahe:
Wenn das Grundstück, auf dem sich das Feuchtbiotop befindet, nicht so umfriedet (eingezäunt) ist, dass niemand auf das Gelände gelangen kann, sollte das  Feuchtbiotop so umbaut werden, dass die am meisten gefährdeten Kleinkinder nicht ohne das Überwinden von Hindernissen an die Wasserfläche gelangen  können. Auch wenn sich nur gelegentlich kleinere Kinder (Besuch) auf einem ausreichend umfriedeten Grundstück aufhalten, empfiehlt sich aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Zutrittssperre zum Biotop.
Das kann erreicht werden durch eine Einfriedung des Feuchtbiotopes mit einem ca. 1 m hohen Zaun, der  so beschaffen ist, dass er nicht leicht überklettert  werden kann, z.B. ein zweckmäßigerweise grün  ummantelter Maschendrahtzaun oder ein Holzzaun  mit senkrechten Staketen. Der Zugang zur  Wasserfläche müßte dann ggf. durch eine  verschließbare (und bei Nichtgebrauch auch  verschlossen zu haltende!) Türe erfolgen. Aus optischen Gründen empfiehlt sich eine Eingrünung  des Zaunes mit höherwüchsigen Stauden und/oder passenden Sträuchern, wobei sicherzustellen ist, daß die Sperrfunktion des Zaunes dadurch nicht  beeinträchtigt wird.
Vor der häufig empfohlenen Installation von Gittern dicht unterhalb der Wasseroberfläche ist dringend abzuraten, da einerseits dadurch eine fachgerechte Pflege des Teiches äußerst erschwert wird und zum anderen die Gefahr besteht, dass die Kinder mit ihren Armen durch die Gitteröffnungen rutschen und dann erst recht dem Ertrinken hilflos ausgesetzt sind.

Die obengenannten Auskünfte sind aufgrund der unklaren Rechtslage jedoch nicht als
verbindlich anzusehen.


Stuttgart, den 3.9.2003
Landesverbandes der Gartenfreunde
Baden-Württemberg e.V.