GEMA

Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.

Musik entsteht nicht "einfach so". Sie ist das Ergebnis einer persönlichen Schöpfung und somit geistiges Eigentum des Musikurhebers. Die GEMA nimmt mit Zustimmung des Urhebers die Verwertung seiner Werke treuhänderisch und kollektiv wahr.

Die öffentliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ist vergütungspflichtig. Siehe Kundenbroschüre der GEMA.

Der Landesverband der Gartenfreunde hat einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen in dem er für seine Mitgliedsvereine einen Rabatt auf die Vergütungstabelle ausgehandelt hat. Mehr Informationen darüber erfahren Sie unter Internes

Grundsätzliche Informationen über die öffentliche Nutzung von Musik einschließlich der jeweils gültigen Vergütungstabellen erhalten Sie direkt bei der GEMA