Eine Tombola oder eine vergleichbare Veranstaltung sind gern gesehene Spaßveranstaltungen auf Vereinsfesten. Durch die zumeist gespendeten Preise werden zusätzliche Mittel akquiriert. Doch dass es sich hierbei um eine äußerst undurchsichtige Rechtsmaterie handelt, die häufig als gar nicht existent wahrgenommen wird, ist den Veranstaltern vielfach nicht bewusst.
Was ist unter einer Tombola zu verstehen? ...
Sehen Sie hierzu die Ausführungen vom Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände e.V. (bdvv)
In Baden-Württemberg ist für Anmeldungen und Genehmigungen von Tombola und Lotterie das Finanzamt Karlsruhe/Durlach zuständig, das ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht hat.