Naturschutz/Pflanzenschutz

LTZ-Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz 2020 - Umwelt- und Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus und Kleingarten" - Info/Tabellen zulässiger Pflanzenschutzmittel

Neue Regelungen beim Sachkundenachweis (SKN) für Pflanzenschutz

Link aktuell! Kübelpflanzen-Alarm Baden-Württemberg

Tipp! Biologischer Pflanzenschutz aktuell - Insekten schützen Pflanzen
 

Info-Blätter und Aktionen für den Freizeitgärtner werden größtenteils von staatlichen Institutionen wie dem LTZ Augustenberg - Beachten Sie die Internetpräsenz für Hobbygärtner! - sowie dem Julius Kühn Institut u.a. erarbeitet. Wir unterstützen deren Verbreitung und bedanken uns herzlich für die Zurverfügungstellung!

 

Bundesnaturschutzgesetz seit 1. März 2010

Das Amt für Bauen, Landschaft und Planung der Unteren Landschaftsbehörde in Viersen hat dazu ein hervorragendes Infopapier veröffentlicht:  "Schutzzeiten in Garten und Landschaft" 

 

Schadorganismen, Neophyten:

Birnengitterrost/Wacholderrost

Kirschfruchtfliege

Kirschessigfliege

Beifuss-Ambrosie (LTZ - Info Baden-Württemberg)
 

Links zur Grünen Schriftenreihe des BDG

Bd. 236 Pflanzenschutz im Kleingarten unter ökologischen Bedingungen

Bd. 223 Objekte des Natur- und Umweltschutzes

Bd. 220 Naturnaher Garten und seine Vorzüge

Bd. 210 Biologischer Pflanzenschutz

Bd. 190 Grundseminar Pflanzenschutz

Bd. 184 Düngung, Pflanzenschutz und Ökologie ...

In den letzten Jahren ist ein verstärktes Auftreten des Pilzes Phytophtora infestans zu beobachten, der neben dem Kartoffel- auch den Tomatenanbau massiv beeinträchtigt, letzteren teilweise sogar bis zum völligen Ernteausfall.

Neuerdings wird Samen von sogenannten "toleranten" Tomatensorten angeboten. Diese Sorten sind zwar nicht resistent im engeren Sinne, d.h. sie bekommen die Krautfäule nicht, sondern ihre Widerstandsfähigkeit ist erhöht, so dass der Krankheitsverlauf weniger schnell fortschreitet und die Früchte meist noch vor einem umfassenden Befall der Pflanze reif werden.


Über den Lebenszyklus des Pilzes, widerstandsfähige Sorten, Befallsminderung durch Kulturführung, vorbeugend einsetzbare Mittel, Foliendächer etc. informiert Sie ein Infoblatt des Landesverbandes, das bei uns angefordert werden kann.

Zur Absicherung von „Feuchtbiotopen“, d.h. meist Gartenteichen, gibt es derzeit leider keine verbindlichen Vorschriften bzw. Richtlinien.  Nachfragen bei den mit dem Landesverband verbundenen Versicherungsagenturen legen jedoch die folgende Interpretation der erhaltenen Auskünfte nahe:


Wenn das Grundstück, auf dem sich das Feuchtbiotop befindet, nicht so umfriedet (eingezäunt) ist, dass niemand auf das Gelände gelangen kann, sollte das  Feuchtbiotop so umbaut werden, dass die am meisten gefährdeten Kleinkinder nicht ohne das Überwinden von Hindernissen an die Wasserfläche gelangen  können. Auch wenn sich nur gelegentlich kleinere Kinder (Besuch) auf einem ausreichend umfriedeten Grundstück aufhalten, empfiehlt sich aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Zutrittssperre zum Biotop.
Das kann erreicht werden durch eine Einfriedung des Feuchtbiotopes mit einem ca. 1 m hohen Zaun, der  so beschaffen ist, dass er nicht leicht überklettert  werden kann, z.B. ein zweckmäßigerweise grün  ummantelter Maschendrahtzaun oder ein Holzzaun  mit senkrechten Staketen. Der Zugang zur  Wasserfläche müßte dann ggf. durch eine  verschließbare (und bei Nichtgebrauch auch  verschlossen zu haltende!) Türe erfolgen. Aus optischen Gründen empfiehlt sich eine Eingrünung  des Zaunes mit höherwüchsigen Stauden und/oder passenden Sträuchern, wobei sicherzustellen ist, daß die Sperrfunktion des Zaunes dadurch nicht  beeinträchtigt wird.
Vor der häufig empfohlenen Installation von Gittern dicht unterhalb der Wasseroberfläche ist dringend abzuraten, da einerseits dadurch eine fachgerechte Pflege des Teiches äußerst erschwert wird und zum anderen die Gefahr besteht, dass die Kinder mit ihren Armen durch die Gitteröffnungen rutschen und dann erst recht dem Ertrinken hilflos ausgesetzt sind.

Die obengenannten Auskünfte sind aufgrund der unklaren Rechtslage jedoch nicht als
verbindlich anzusehen.


Stuttgart, den 3.9.2003
Landesverbandes der Gartenfreunde
Baden-Württemberg e.V.

Im Kreislauf der Natur spielen Schnecken eine wichtige Rolle als Destruenten (Abbauer), die absterbendes oder totes pflanzliches und tierisches Material beseitigen und in diesen gebundenen Nährstoffe wieder freisetzen.  Wie kommt es nun, dass diese im Prinzip nützlichen Tiere derart außer Ko

ntrolle geraten sind und sich zu einer massiven Bedrohung unserer Kulturpflanzen entwickeln konnten? 

Über verschiedenen Möglichkeiten, die Kulturen von den ungeliebten Gartenmitbewohner wenigstens etwas zu schützen, informiert Sie ein Infoblatt der Landesverbandes, das bei uns angefordert werden kann.
Informationen zum Thema Schnecken finden Sie auch im Internet unter www.schneckeninfo.de