Die Gartenordnung gibt dem Zusammenleben der menschlichen Gemeinschaft innerhalb einer Kleingartenanlage den sozialen Rahmen, kann und darf aber auch manch moderner Bepflanzungs- und Bebauungsvorstellung widersprechen.
Die Gartenordnung muss sich nach den Erfordernissen des Bundeskleingartengesetzes und des Bebauungsplanes der zuständigen Gemeinde richten. Die Inhalte können in verschiedenen Punkten von Verein zu Verein variieren. Die Mitglieder haben bei der Erstellung der Gartenordnung ein Mitspracherecht. Gültig wird sie erst durch Beschluss der Hauptversammlung im jeweiligen Gartenverein.
Wohl wichtigster Regelungsbereich der Gartenordnung ist die Einhaltung der Kleingärtnerischen Nutzung, die durch eine Reihe von Bedingungen festgeschrieben ist. Mit deren allgemeinen Erfüllung ist die Einhaltung der Kleingärtnerischen Nutzung durch alle Pächterinnen und Pächter gewährleistet.
Zur Sicherung der Kleingärtnerischen Nutzung wird in der Regel für die Anpflanzung von Zier- und Obstgehölzen eine Höhenbegrenzung festgelegt, die sich auf das natürliche Wachstum des jeweiligen Gehölzes bezieht. Da die Wuchshöhe bei Obstgehölzen durch die Veredlungsunterlage bestimmt wird, sind zur Pflanzung in Gartenanlagen nur Obstgehölze mit schwächer wachsenden Unterlagen zulässig. Bezüglich der Pflanzung von Ziergehölzen auf eine Kleingartenparzelle stellen wir Ihnen anhand einer Liste empfehlenswerte klein und mittelhoch wachsende Ziersträucher vor.
Ein weiterer wichtiger Aspekt behandelt die Grenzabstände von Gehölzen und Spalieren, deren Einhaltung wir Ihnen ans Herz legen.
Link zur Grünen Schriftenreihe des BDG
Bd. 251 Flächennutzungs- und Bebauungspläne - ihre Bedeutung für Kleingartennalagen