Eingetragene Vereine verbinden Personen, die sich infolge ihrer gemeinsamen Interessen und ihrer Aufgeschlossenheit zueinander finden, zu einer organisierten "verschworenen" Gemeinschaft. Ihr Vorteil ist, dass sie nun diese Interessen innerhalb des Vereins durch gegenseitige Unterstützung besser fördern können; sie von der Öffentlichkeit besser wahrgenommen werden und ihnen öffentliche Hilfe bzw. Spenden zufließen können.
Sobald ein Verein gegründet wird, Verwaltungsabläufe festgelegt und die Mitglieder ihren Verein mit Leben ausstatten, sind umfassende rechtliche Regeln einzuhalten, die unter anderem dem Vereinsrecht zu entnehmen sind.
Festlichkeiten sind in Vereinen Ausdruck menschlicher Freude, Zufriedenheit und Dankbarkeit bergen aber auch eine Möglichkeit die Vereinskasse aufzubessern. Es werden Speisen und Getränke in nicht unerheblichen Mengen vorbereitet und serviert. Dass während des gesamten Wirtschaftsbetriebes keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bzw. Folgen entstehen, wurden vom Gesetzgeber Hygienevorschriften erarbeitet, die genauestens zu berücksichtigen sind.
Spielplätze auf Gemeinschaftsflächen einer Gartenanlage sind öffentliche Spielplätze. Zur Erstellung, Kontrolle/Plege sind durch den Verein im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bestimmte Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen. Bei Unfällen auf dem Spielplatz sind diese offen zu legen. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht wird im Schadensfall der Verein bzw. sein Vorstand haftbar gemacht.
Siehe hierzu Grüne Schriftenreihe BDG Bd. 250 Teil 5: Spielplätze - Verkehrssicherungspflicht und DIN-Normen
Kleine oder größere Lotteriespiele wie auch eine Tombola sind Ereignisse, die Vereinsfeste im besonderen Maße aufwerten. Lotteriespiele/Tombola unterstehen jedoch der Überwachung des Finanzamtes. Entsprechende Regeln müssen unbedingt bereits während der Vorbereitung der Veranstaltung eingehalten werden.
Wird bei einem Vereinsfest über Tonträger Musik abgespielt oder ist der Auftritt von Musikern oder Musikgruppen geplant, fallen mit größter Wahrscheinlichkeit GEMA-Gebühren an. Dies sollten Sie bereits im Vorfeld klären.
Kleingartenvereine unterstützen im besonderen Maße das Freizeitgartenwesen. Hier sind mit Blick auf die ökologische und soziale Funktion des Kleingartenwesens verschiedenste Regelungen und Formalitäten aus den Bereichen der Pacht, der Gartenordnung oder der Wertermittlung bei Pächterwechsel zu beachten. Rahmenbedingungen hierfür bilden das Bundeskleingartengesetz, aber auch die Bebauungspläne der zuständigen Städte und Gemeinden.